Ad-hoc Mitteilung vom 27.4.2017

Ad-hoc Meldung veröffentlicht am 27.04.2017

Jahresergebnis 2016 und geplante Änderungen im Vorstand:

  • Umsatzerlöse 2016: € 2,06 Millionen
  • Betriebsergebnis 2016: € -334.191,42
  • Bilanzverlust 2016: € -408.446,59
  • Veränderungen im Vorstand

Umsatz und Verlust im Geschäftsjahr 2016

Die CLEEN Energy AG erzielte gemäß dem im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 27. April 2017 festgestellten Jahresabschluss im Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von rund € 2,06 Millionen. Das Betriebsergebnis betrug im Geschäftsjahr 2016 € -334.191,42. Das Finanzergebnis betrug € -74.255,17. Sohin ergibt sich für das Geschäftsjahr 2016 ein Bilanzverlust in Höhe von € -408.446,59, der Einmalkosten für die Vorbereitung des Börselisting und die unbare Abschreibung des Firmenwertes bereits berücksichtigt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wird am kommenden 30. April 2017 veröffentlicht werden. Die Hauptversammlung der CLEEN Energy AG wird am 31. Mai 2017 stattfinden.

Geplante Änderungen im Vorstand der CLEEN Energy AG

Es ist beabsichtigt, Herrn Robert Kögl ab dem 1. Juli 2017 zum weiteren Vorstandsmitglied der CLEEN Energy AG zu bestellen. Herr Robert Kögl war unter anderem CFO von Microsoft (Jan 2010 – Feb 2015) und Finance Director in verschiedenen Ländern für Cisco System International (Nov 1999-Jul 2009).

Herr Erwin Stricker wird sein Vorstandsmandat voraussichtlich mit Ende September 2017 zurücklegen. Herr Erwin Stricker wird nach seinem Ausscheiden als Vorstand der Gesellschaft das Unternehmen weiterhin in Bezug auf die strategische Ausrichtung, Expansion sowie Forschung und Entwicklung unterstützen.

St. Margarethen im Burgenland, 27. April 2017
Der Vorstand

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER CLEEN ENERGY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

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